Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
>=5-<10
Allgemeine Information
Version
3.0
Überarbeitet am
2026-06-10
Produktidentifikator
Sikafloor VE Powder
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Füllstoff
NOTRUFNUMMERN:
+41(0)44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sika Schweiz AG
E-Mail-Addresse
rpc@ch.sika.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H373
May cause damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H373 Kann die Organe (Lungen) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P260 Staub nicht einatmen.
Antwort
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ ärzt- liche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtli- chen Vorschriften entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Quarz RCS (respirable crystalline silica)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioak- kumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Ei- genschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Ei- genschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Spezifische Zielorgan-Toxizität - wieder- H373: Kann die Organe schädigen bei längerer holte Exposition, Kategorie 2, Lungen oder wiederholter Exposition.