Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
270-966-8/1761-71-3
Name der Chemikalie
bis(4-aminocyclohexyl)methane
Konzentration
>=5-<10
EC/CAS
230-528-9/13463-67-7
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
=1-<2,5
EC/CAS
700-960-7
Name der Chemikalie
Oligomerisation and alkylation reaction products of 2-phenylpropene and phenol
Konzentration
>=10-<20
EC/CAS
236-675-5
Name der Chemikalie
Titandioxid; [in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm] (2020/217)
Konzentration
=1-<2,5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-04-20
Produktidentifikator
SikaCor HM Mastic Komp. A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Epoxidharzbeschichtung, Nur für gewerbliche Anwender
NOTRUFNUMMERN:
Tox Info Suisse
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sika Schweiz AG
E-Mail-Addresse
EHS@ch.sika.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H317, H318, H373, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ätzwirkung auf die Haut, Unterkategorie H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut 1B und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Sensibilisierung durch Hautkontakt, Ka- H317: Kann allergische Hautreaktionen verursa- tegorie 1 chen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wieder- H373: Kann die Organe schädigen bei längerer holte Exposition, Kategorie 2 oder wiederholter Exposition durch Verschlucken. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Kategorie 1 Langfristig (chronisch) gewässergefähr- H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristi- dend, Kategorie 2 ger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursa- chen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlu- cken. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit lang- fristiger Wirkung.
Verhütung
P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augen- schutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Klei- dungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte At- mung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anru- fen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kon- taktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anru- fen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Phenol, methylstyrolisiert 4,4'-Methylenbis(cyclohexylamin) Cashew, Nußschalenflüssigkeit (Z)-N-9-Octadecenylpropan-1,3-diamin
Weitere Informationen
EUH211 Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entste- hen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioak- kumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Ei- genschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Ei- genschaften aufweisen.