Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
201-204-4/79-41-4
Name der Chemikalie
methacrylic acid
Konzentration
<1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-10-23
Produktidentifikator
Sika AnchorFix -2 Normal Komp. A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff
NOTRUFNUMMERN:
Tox Info Suisse
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sika Schweiz AG
E-Mail-Addresse
EHS@ch.sika.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H317, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Sensibilisierung durch Hautkontakt, Ka- H317: Kann allergische Hautreaktionen verursa- tegorie 1 chen. Langfristig (chronisch) gewässergefähr- H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit lang- dend, Kategorie 3 fristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursa- chen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit lang- fristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelan- gen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augen- schutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P370 + P378 Bei Brand: Trockensand, Löschpulver oder alkoholbeständigen Schaum zum Löschen verwenden.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtli- chen Vorschriften entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Hydroxypropylmethacrylat
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioak- kumulierbar (vPvB) eingestuft sind.