Allgemeine Information
Version
11.1
Überarbeitet am
2025-11-19
Produktidentifikator
Sika -1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beton- und Mörtelzusatzmittel
NOTRUFNUMMERN:
+41(0)44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sika Schweiz AG
E-Mail-Addresse
rpc@ch.sika.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelan- gen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
Verhütung
P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kon- taktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anru- fen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Calciumnitrat
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioak- kumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Ei- genschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Ei- genschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.