Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
94-36-0
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-327-6
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-08-18
Produktidentifikator
Sika AnchorFix -2 Normal Komp. B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff
NOTRUFNUMMERN:
0043 1 4064343 (Giftinformationszentrale Wien
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sika Österreich GmbH
E-Mail-Addresse
EHS@at.sika.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktart : Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Sensibilisierung durch Hautkontakt, Ka- H317: Kann allergische Hautreaktionen verursa- tegorie 1 chen. Akute aquatische Toxizität, Kategorie 1 H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Chronische aquatische Toxizität, Katego- H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit lang- rie 1 fristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursa- chen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit lang- fristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelan- gen.
Verhütung
P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Ge- sichtsschutz tragen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
202-327-6 Dibenzoylperoxid
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioak- kumulierbar (vPvB) eingestuft sind.