Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
65-85-0
Name der Chemikalie
Benzoic acid
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-618-2
Name der Chemikalie
Benzoic acid and its sodium salt
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-10-09
Produktidentifikator
Sika PU Accelerator
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezialsysteme
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sika Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
EHS@de.sika.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wieder- H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wie- holte Exposition, Kategorie 1, Lungen derholter Exposition durch Einatmen.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H372 Schädigt die Organe (Lungen) bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen.
Verhütung
P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichts- schutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kon- taktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anru- fen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ ärzt- liche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtli- chen Vorschriften entsorgen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Benzoesäure
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioak- kumulierbar (vPvB) eingestuft sind.