Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-06-04
Produktidentifikator
Dörr-Titanol S
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Vorbehandlungsmittel
NOTRUFNUMMERN:
Emergency CONTACT (24-Hour-Number
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sika Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
EHS@de.sika.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmali- H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit ver- ge Exposition, Kategorie 3, Zentralner- ursachen. vensystem Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Langfristig (chronisch) gewässergefähr- H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit lang- dend, Kategorie 3 fristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verur- sachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit lang- fristiger Wirkung. Ergänzende Gefahrenhin- EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder weise rissiger Haut führen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anru- fen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P370 + P378 Bei Brand: Trockensand, Löschpulver oder alkoholbeständigen Schaum zum Löschen verwenden.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe, C9-C10, n-Alkane, iso-Alkane, cyclisch, < 2% Aromaten
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioak- kumulierbar (vPvB) eingestuft sind.