Allgemeine Information
Version
5.0 Überarbeitet am
Überarbeitet am
2014-10-28
Produktidentifikator
Manganese(II) acetate
Produktidentifikator
Manganese(II) acetate
A. Handelsname:
Sigma-Aldrich Handels GmbH
CAS-Nr.
638-38-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien, Herstellung von Stoffen
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sigma-Aldrich Handels GmbH
E-Mail-Addresse
eurtechserv@sial.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H312, H315, H319, H332, H335, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H312
Harmful in contact with skin
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 67/548/EWG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) Nach der Richtlinie 67/548/EWG mit Nachträgen.
R-Sätze
R20/21/22 R36/37/38 R40 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
S-Sätze
S26 S27 S36/37/39 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
2.3 Sonstige Gefahren
- kein(e,er)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [EU-GHS/CLP] Akute Toxizität, Einatmen (Kategorie 4) Akute Toxizität, Haut (Kategorie 4) Reizwirkung auf die Haut (Kategorie 2) Augenreizung (Kategorie 2) Karzinogenität (Kategorie 2) Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition (Kategorie 3) Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.