Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-267-0/1317-36-8
Name der Chemikalie
Lead monoxide (lead oxide)
Konzentration
Blei(II)-oxid Enthalten in der Kandidatenliste der besonders ...
Allgemeine Information
Version
10.7
Überarbeitet am
2024-11-09
Produktidentifikator
Lead(II) oxide
Produktidentifikator
Lead(II) oxide
A. Handelsname:
Sigma-Aldrich Handels GmbH
CAS-Nr.
1317-36-8
REACH-Registrierungsnummer
01-2119531110-62-XXXX
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 364 92 37
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sigma-Aldrich Handels GmbH
E-Mail-Addresse
technischerservice@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302+H332, H351, H360Df, H362, H372, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302+H332
Harmful if swallowed or if inhaled
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Akute Toxizität, (Kategorie 4) H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Akute Toxizität, (Kategorie 4) H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Karzinogenität, (Kategorie 2) H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. Reproduktionstoxizität, H360Df: Kann das Kind im Mutterleib (Kategorie 1A) schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Wirkung auf Milchbildung oder H362: Kann Säuglinge über die Muttermilch durch das Stillen schädigen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H372: Schädigt die Organe bei längerer wiederholte Exposition, oder wiederholter Exposition. (Kategorie 1), Zentralnervensystem, Niere, Blut Kurzfristig (akut) H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. gewässergefährdend, (Kategorie 1) Langfristig (chronisch) H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, gewässergefährdend, (Kategorie mit langfristiger Wirkung. 1)
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 + H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H372 Schädigt die Organe (Zentralnervensystem, Niere, Blut) bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Sicherheitshinweise
P260 Staub nicht einatmen. P263 Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P304 + P340 + P312 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P260 Staub nicht einatmen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) Nur für gewerbliche Anwender. "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen". Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind Umweltbezogene Angaben Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.