Allgemeine Information
Version
7.0
Überarbeitet am
2022-03-25
Produktidentifikator
Ethylvinylether
Produktidentifikator
Ethylvinylether
A. Handelsname:
Sigma-Aldrich Handels GmbH
CAS-Nr.
109-92-2
REACH-Registrierungsnummer
Eine
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 364 92 37
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sigma-Aldrich Handels GmbH
E-Mail-Addresse
technischerservice@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische/ Lüftungs-/ Beleuchtungsgeräte verwenden. P242 Funkenarmes Werkzeug verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. kein(e,er)
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Tränenreizend
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Entzündbare Flüssigkeiten (Kategorie 2), H225 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition (Kategorie 3), Zentralnervensystem, H336 Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kategorie 3), H412 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.