Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
209-731-1/591-78-6
Name der Chemikalie
2-Hexanon (790/2009)
Konzentration
<= 100 %
Allgemeine Information
Version
8.5
Überarbeitet am
2023-04-15
Produktidentifikator
2-Hexanone
Produktidentifikator
2-Hexanone
A. Handelsname:
Sigma-Aldrich Handels GmbH
CAS-Nr.
591-78-6
REACH-Registrierungsnummer
Eine
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 364 92 37
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sigma-Aldrich Handels GmbH
E-Mail-Addresse
technischerservice@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H336, H361f, H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Sicherheitshinweise
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische/ Lüftungs-/ Beleuchtungsgeräte verwenden. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Entzündbare Flüssigkeiten (Kategorie 3), H226 Reproduktionstoxizität (Kategorie 2), H361f Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition (Kategorie 3), Zentralnervensystem, H336 Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition (Kategorie 1), H372 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.