Allgemeine Information
Version
7.1
Überarbeitet am
2023-06-07
Produktidentifikator
2-Butoxyethylacetat
Produktidentifikator
2-Butoxyethylacetat
A. Handelsname:
Sigma-Aldrich Handels GmbH
CAS-Nr.
112-07-2
REACH-Registrierungsnummer
Eine
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 364 92 37
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sigma-Aldrich Handels GmbH
E-Mail-Addresse
technischerservice@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302+H312+H332, H312
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302+H312+H332
Harmful if swallowed, in contact with skin or if inhaled
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung Achtung
Gefahrenhinweise
H302 + H312 + H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. kein(e,er)
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Nebel oder Dampf vermeiden. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung tragen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P302 + P352 + P312 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P304 + P340 + P312 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. kein(e,er)
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er) Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml) kein(e,er)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Akute Toxizität, Oral (Kategorie 4), H302 Akute Toxizität, Einatmung (Kategorie 4), H332 Akute Toxizität, Haut (Kategorie 4), H312 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.