Allgemeine Information
Version
6.13
Überarbeitet am
2025-09-13
Produktidentifikator
2-Hydroxy-4′- (2-hydroxyethoxy) -2- methylpropiophenon
Produktidentifikator
2-Hydroxy-4′- (2-hydroxyethoxy) -2- methylpropiophenon
A. Handelsname:
Sigma-Aldrich Chemie GmbH
CAS-Nr.
106797-53-9
REACH-Registrierungsnummer
Eine
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)696 43508409
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sigma-Aldrich Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
technischerservice@merckgroup.com
GHS-Informationen
Signalwort
kein(e,er
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H411
Toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenhinweise
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. kein(e,er)
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. kein(e,er)
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. Reduzierte Kennzeichnung (<= 125 ml)
Signalwort
kein(e,er)
Ergänzende Gefahrenhinweise
kein(e,er)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Langfristig (chronisch) H411: Giftig für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 2 langfristiger Wirkung.