Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-849-4/100-41-4
Name der Chemikalie
Ethylbenzene
Konzentration
10-25%
EC/CAS
203-625-9/108-88-3
Name der Chemikalie
Toluene
Konzentration
2,5-10%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-07-02
Produktidentifikator
DAKORIT HG1 31H
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
1-komp. Haftvermittler für polyolefinische Untergründe
NOTRUFNUMMERN:
0551-19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info-hahne@sievert.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H312, H312+H332, H315, H319, H332, H335, H361d, H373, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Xylol Toluol Ethylbenzol
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H312+H332 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H335 Kann die Atemwege reizen. H373 Kann die Hörorgane schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS02 Flamme Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 2 H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. STOT RE 2 H373 Kann die Hörorgane schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. GHS07 Acute Tox. 4 H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1) Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.