QC EP-BINDER 030 A

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Überarbeitet am : 2023-03-14

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GHS09 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 4

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

216-823-5/1675-54-3

Name der Chemikalie

2,2'-[(1-methylethylidene)bis(4,1-phenyleneoxymethylene)]bisoxirane

Konzentration

60 - 100

EC/CAS

271-846-8/68609-97-2

Name der Chemikalie

Oxirane, mono[(C12-14-alkyloxy)methyl] derivs

Konzentration

10 - 25

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Version

1.3

Überarbeitet am

2023-03-14

Produktidentifikator

QC EP-BINDER 030 A

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Keine weiteren Informationen verfügbar

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

NOTRUFNUMMERN:

+32 70 245 245, 070 245 245

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS07 GHS09 M004 M009 T050

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Sidec N.V

E-Mail-Addresse

safety@sidec.be

GHS-Informationen

Signalwort

Achtung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H317, H319, H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS07 GHS09

Signalwort

Achtung

Enthält

2,2'-[(1-methylethylidene)bis(4,1-phenyleneoxymethylene)]bisoxirane; Reaktionsmasse von 2,2'-[methylenebis(2,1-phenyleneoxymethylene)]bis(oxirane) und 2,2'-[methylenebis(4,1- phenyleneoxymethylene)]bis(oxirane) und 2-({2-[4-(oxiran-2- ylmethoxy)benzyl]phenoxy}methyl)oxirane; oxiraan, mono[(C12-14-alkoxy)methyl]-derivate

Gefahrenhinweise

H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P261 - Einatmen von Dampf vermeiden. P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Augenschutz tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

2.3 Sonstige Gefahren

Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente 2,2'-[(1-methylethylidene)bis(4,1- Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. phenyleneoxymethylene)]bisoxirane (1675-54-3) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. oxiraan, mono[(C12-14-alkoxy)methyl]-derivate Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. (68609-97-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist. Komponente 2,2'-[(1-methylethylidene)bis(4,1- Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 phenyleneoxymethylene)]bisoxirane(1675-54-3) Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar

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