Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
>62
Allgemeine Information
Version
1.1
Überarbeitet am
2024-02-22
Produktidentifikator
MAX LEVEL FILLER
Stoffname
MAX LEVEL FILLER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine
NOTRUFNUMMERN:
+32 70 245 245, 070 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sidec N.V
E-Mail-Addresse
safety@sidec.be
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319, H371
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H371 - Kann die Organe schädigen (Lunge) (bei Einatmen).
Sicherheitshinweise
P260 - Staub nicht einatmen. P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 - Schutzkleidung, Gesichtsschutz tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
Andere Gefahren
Unter normalen Umständen keine. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Quarz (Feinanteil) (14808-60-7) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Quarz (14808-60-7) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. dipropylene glycol diacrylate (57472-68-1) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), H371 Kategorie 2 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar