Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-08-19
Produktidentifikator
SD 7160
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter Verwendung nicht empfohlen: keine Daten verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+33(0)1.45.42.59.59, 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SICOMIN Composites
E-Mail-Addresse
composites@sicomin.com, service@timeout.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H312, H312, H318, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die
2.2. Kennzeichnungselemente
Erfüllt die
Gefahrenpiktogramme
GHSO5 GHS07 GHSO9
Signalwort
GEFAHR
Produkt definition
EC 500-105-6 PROPYLIDYNTRIMETHANOL, PROPOXYLIERTE REAKTIONSPRODUKTE MIT AMMONIAK
Gefahrenhinweise
H302 + H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. - 731
Sicherheitshinweise
Allgemeines P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz/ ... tragen
Antwort
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/.../anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.euffr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang {Ill der REACH-Richtlinie