Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-013-9/90-72-2
Name der Chemikalie
2,4,6-tris(dimethylaminomethyl)phenol
Konzentration
2.5<=x%<10
Allgemeine Information
Version
5.2
Überarbeitet am
2019-11-20
Produktidentifikator
SD 10'
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter Verwendung nicht empfohlen: keine Daten verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
Gesellschaft/Unternehmen INRS / ORFILA tél +33(0)1.45.42.59.59 - (FRANCE
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SICOMIN Composites
E-Mail-Addresse
composites@sicomin.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die
2.2. Kennzeichnungselemente
Erfüllt die
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
ACHTUNG
Produkt definition
EC 701-196-7 REAKTIONSPRODUKTE VON PENTAERYTHRITOL, PROPOXYLIERTE UND 1-CHLORO-2,3-EPOXYPROPAN MIT WASSERSTOFFSULFID EC 202-013-9 2,4,6-TRIS(DIMETHYLAMINOMETHYL)PHENOL
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie