Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
50<=x%<100
EC/CAS
200-289-5/56-81-5
Name der Chemikalie
glycerol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-06-19
Produktidentifikator
GEL HYDROALCOOLIQUE 500CC KING
NOTRUFNUMMERN:
+33 (0)1 45 42 59 59
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SICO
E-Mail-Addresse
sico.fds@sico.net
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Gemisch ist ein Mittel mit biozider Wirkung (siehe Abschnitt 15). > Erfüllt die
Gefahrenpiktogramme
GHSO02 GHS07
Signalwort
GEFAHR
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
Allgemeines : P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Tragen-Augenschutz.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Lagerung
P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Weitere Informationen
Ausschließlich für den für das Produkt bestimmten Zweck rwenden.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIH der REACH-Richtlinie