Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
7722-76-1
Name der Chemikalie
Ammonium-dihydrogenorthophosphate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-01-22
Produktidentifikator
Ceravety Press & Cast Pulver
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shofu Dental GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefährlich
Abschnitt 2
Physikalische Gefahren
Endzündbare Stoffe Nicht klassifiziert Selbsterhitzende Stoffe Nicht klassifiziert Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser brennbare Gase entwickeln Nicht klassifiziert
Gesundheitsrisiken
Akute Toxität- Einnahme Nicht klassifiziert Akute Toxität- Einatmen Nicht klassifiziert Hautreizung Nicht klassifiziert Augenreizung Nicht klassifiziert Sensibilisierung- Haut Nicht klassifiziert Karzinogenität Kategorie 1 A Fortpflanzungsgefährdend Nicht klassifiziert Spezifische Organschäden Kategorie 1 (Lunge, Atemwege) Toxizität (mehrfache Exposition) Kategorie 2 (Lunge, Nieren)
Umweltgefahren
Gewässergefährdend Nicht klassifiziert
Signalwort
Gefährlich
Gefahrenhinweise
Das Produkt kann Krebs hervorrufen. Außerdem schädigt es die Lunge, die Atemwege und die Nieren durch wiederholten Kontakt.
Verhütung
Lesen und verstehen Sie vor dem Gebrauch alle Sicherheits- hinweise. Tragen Sie während des Gebrauchs eine Schutzbrille sowie Schutzhandschuhe. Atmen Sie unter keinen Umständen entstehende Dämpfe ein. Waschen Sie Ihre Hände gründlich nach dem Gebrauch. Des Weiteren sollten Sie verhindern, dass Rückstände des Produkts in die Umwelt gelangen. Essen, trinken oder rauchen Sie Nicht. Arbeiten Sie in einem gut belüfteten Raum. [Hinweis] Wenn Sie sich nach dem Gebrauch unwohl fühlen, holen Sie unverzüglich ärztlichen Rat ein. Reinigen Sie kontaminierte Kleidung gründlich vor dem nächsten Gebrauch.
Lagerung
Lagern Sie das Produkt an einem kühlen und dunklen Ort.
Entsorgung
Die Entsorgung des Inhalts und des Behälters hat in Übereinstimmung mit der entsprechenden Verordnung zu erfolgen.