Allgemeine Information
Überarbeitet am
2025-01-28
Produktidentifikator
Bitumen Component
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Raffineriezwischenprodukt Bitumen für den Straßenbau Siehe Abschnitt 16 und/oder die Anhänge für die zugelassenen Verwendungszwecke unter REACH
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Dieses Produkt darf ohne vorherige Befragung des Lieferanten nicht für andere als die in Abschnitt 1
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 20 7934 7778, +31(0)88 755
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shell Trading Rotterdam B.V
E-Mail-Addresse
TRsds@shell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Kein Signalwort
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
Kein Gefahrensymbol erforderlich
Signalwort
Kein Signalwort
Physikalische Gefahren
Nicht als physikalische Gefahr nach den CLP-Kriterien eingestuft.
Gesundheitsrisiken
- Nicht als Gesundheitsgefahr nach den CLP-Kriterien eingestuft.
Umweltgefahren
Laut CLP-Kriterien nicht als umweltgefährdender Stoff klassifiziert.
Verhütung
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Antwort
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Lagerung
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Entsorgung
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
2.3 Sonstige Gefahren
Diese Mischung enthält keine REACH-registrierten Stoffe, die als PBT oder vPvB klassifiziert sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/das Gemisch enthält keine Bestandteile, von denen angenommen wird, dass sie endokrinschädigende Eigenschaften haben gemäß Artikel 57 Buchstabe f der REACH-Verordnung oder der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Konzentrationen von 0,1 % oder höher.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/das Gemisch enthält keine Bestandteile, von denen angenommen wird, dass sie endokrinschädigende Eigenschaften haben gemäß Artikel 57 Buchstabe f der REACH-Verordnung oder der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Konzentrationen von 0,1 % oder höher. Nicht als entzündlich eingestuft, aber brennbar. Geschmolzene Stoffe nicht mit Wasser oder Flüssigkeiten in Berührung kommen lassen, da dies heftige Siedeverzüge und heisse Spritzer verursachen oder feuergefährliche Stoffe entzünden kann. Diese Ablagerungen (kohlenstoffhaltige Stoffe und Eisensulfide) können pyrophor sein und sich daher bei Kontakt mit Luft (z.B. beim Öffnen des Tanks) selbst entzünden. Schwefelwasserstoff ist hochgiftig und kann beim Einatmen tödlich wirken. Schwefelwasserstoff (H2S), ein hochentzündliches und toxisches Gas, und andere gefährliche Dämpfe können sich entwickeln und im Dampfraum von Lagertanks, Transportbehältern und anderen geschlossenen Behältern ansammeln. Kann den Geruchssinn trüben und hat dann eine hohe geruchliche Wahrnehmungsgrenze; also nicht auf den Geruch als Gefahrenindikator vertrauen. Kontakt mit heißem Material kann schwere Verbrennungen verursachen, die zu dauerhaften Hautschäden führen können. Heißes Produkt kann schwere Verätzungen der Augen und/oder Erblinden verursachen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Auf Basis der vorliegenden Daten erfüllt dieser Stoff / dieses Gemisch nicht die Einstufungskriterien.