Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-31
Produktidentifikator
NEODOL 25-3
1.3 Synonyme:
Alcohols, C12-15, ethoxylated
CAS-Nr.
68131-39-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bei der Herstellung von Detergentien verwenden
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Dieses Produkt darf ohne die Empfehlung des Lieferanten nicht in anderen als den oben genannten Anwendungen benutzt werden
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 1235 239 670 (Diese Telefonnummer ist 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche besetzt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shell (Switzerland)
E-Mail-Addresse
sccmsds@shell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H400, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Kategorie 1
CHRONISCH (langfristig)
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 3 langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Achtung
Physikalische Gefahren
Nicht als physikalische Gefahr nach den CLP-Kriterien eingestuft.
Gesundheitsrisiken
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Umweltgefahren
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung
Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz erfüllt nicht alle Prüfkriterien für Persistenz, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität und wird daher nicht als PBT- oder vPvB-Stoff eingeordnet.