Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-01-29
Produktidentifikator
METHYLISOBUTYLCARBINOL
1.3 Synonyme:
4-Methyl-2-pentanol, Methylamylalkohol, MIBC
CAS-Nr.
108-11-2
REACH-Registrierungsnummer
01-2119473979-13-0001
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lösemittel Siehe Abschnitt 16 und/oder die Anhänge für die zugelassenen Verwendungszwecke unter REACH
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Dieses Produkt darf ohne die Empfehlung des Lieferanten nicht in anderen als den oben genannten Anwendungen benutzt werden
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 1235 239 670
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shell (Switzerland)
E-Mail-Addresse
sccmsds@shell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H335: Kann die Atemwege reizen. einmalige Exposition, Kategorie 3, Atmungssystem
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Achtung
Physikalische Gefahren
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Gesundheitsrisiken
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen.
Umweltgefahren
Laut CLP-Kriterien nicht als umweltgefährdender Stoff klassifiziert.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P370 + P378 Bei Brand: Geeignetes Löschmittel zum Löschen verwenden. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Lagerung
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Entsorgung
P501 Entsorgung von Inhalt und Behälter auf geeigneten Deponien oder Recyclinganlagen gemäß lokaler und nationaler Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz erfüllt nicht alle Prüfkriterien für Persistenz, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität und wird daher nicht als PBT- oder vPvB-Stoff eingeordnet. Dämpfe sind schwerer als Luft. Dämpfe können über dem Boden treiben und entfernte Zündquellen erreichen, wodurch die Gefahr von zurückschlagenden Flammen besteht. Selbst bei ordnungsgemäßen Erdungs- und Potenzialausgleichsmaßnahmen kann sich das Material elektrostatisch aufladen. Wenn eine gewisse Ladung vorliegt, können elektrostatische Entladung und Entzündung von brennbaren Luft-Dampf-Mischungen die Folge sein.