Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1589-47-5
Name der Chemikalie
2-methoxypropanol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-09
Produktidentifikator
METHYL-PROXITOL
1.3 Synonyme:
1-Methoxy-2-propanol, PGME, PM, Propylenglykolmonomethylether
CAS-Nr.
107-98-2
REACH-Registrierungsnummer
01-2119457435-35-0002
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lösemittel Siehe Abschnitt 16 und/oder die Anhänge für die zugelassenen Verwendungszwecke unter REACH
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Dieses Produkt darf ohne die Empfehlung des Lieferanten nicht in anderen als den oben genannten Anwendungen benutzt werden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shell (Switzerland)
E-Mail-Addresse
sccmsds@shell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit einmalige Exposition, Kategorie 3, verursachen. Narkotische Wirkungen
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Achtung
Physikalische Gefahren
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Gesundheitsrisiken
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Umweltgefahren
Laut CLP-Kriterien nicht als umweltgefährdender Stoff klassifiziert.
Verhütung
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P370 + P378 Bei Brand: Geeignetes Löschmittel zum Löschen verwenden.
Lagerung
P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Entsorgung
P501 Entsorgung von Inhalt und Behälter auf geeigneten Deponien oder Recyclinganlagen gemäß lokaler und nationaler Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz erfüllt nicht alle Prüfkriterien für Persistenz, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität und wird daher nicht als PBT- oder vPvB-Stoff eingeordnet. Dämpfe sind schwerer als Luft. Dämpfe können über dem Boden treiben und entfernte Zündquellen erreichen, wodurch die Gefahr von zurückschlagenden Flammen besteht. Selbst bei ordnungsgemäßen Erdungs- und Potenzialausgleichsmaßnahmen kann sich das Material elektrostatisch aufladen. Wenn eine gewisse Ladung vorliegt, können elektrostatische Entladung und Entzündung von brennbaren Luft-Dampf-Mischungen die Folge sein.