Ethylbenzol

Shell (Switzerland)

Überarbeitet am : 2020-12-23

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GHS02 GHS07 GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 3
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

100-41-4

Name der Chemikalie

Ethylbenzene

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2020-12-23

Produktidentifikator

Ethylbenzol

1.3 Synonyme:

Phenylethan

CAS-Nr.

100-41-4

REACH-Registrierungsnummer

01-2119489370-35-0002,

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Zwischenprodukt in der Styrol-Monomer Herstellung Siehe Abschnitt 16 und/oder die Anhänge für die zugelassenen Verwendungszwecke unter REACH

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Dieses Produkt darf ohne die Empfehlung des Lieferanten nicht in anderen als den oben genannten Anwendungen benutzt werden

NOTRUFNUMMERN:

+44 (0) 1235 239 670 (Diese Telefonnummer ist 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche besetzt

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Shell (Switzerland)

E-Mail-Addresse

sccmsds@shell.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H225, H304, H315, H319, H332, H335, H373, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H225

Highly Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Akute Toxizität, Kategorie 4, Einatmung H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H335: Kann die Atemwege reizen. einmalige Exposition, Kategorie 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität - H373: Kann die Organe schädigen bei längerer wiederholte Exposition, Kategorie 2, oder wiederholter Exposition. Gehör

CHRONISCH (langfristig)

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 3 langfristiger Wirkung.

2.2. Kennzeichnungselemente

VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Signalwort

Gefahr

Physikalische Gefahren

H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

Gesundheitsrisiken

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H373 Kann die Organe (Auditorisches System) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

Umweltgefahren

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Verhütung

P210 Von Hitze/ Funken/ offener Flamme/ heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.

Antwort

P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

Lagerung

P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

Entsorgung

P501

Enthält

Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren

Die Substanz erfüllt nicht alle Prüfkriterien für Persistenz, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität und wird daher nicht als PBT- oder vPvB-Stoff eingeordnet. Dämpfe sind schwerer als Luft. Dämpfe können über dem Boden treiben und entfernte Zündquellen erreichen, wodurch die Gefahr von zurückschlagenden Flammen besteht. Bei diesem Material handelt es sich um einen statischen Akkumulator. Selbst bei ordnungsgemäßen Erdungs- und Potenzialausgleichsmaßnahmen kann sich das Material elektrostatisch aufladen. Wenn eine gewisse Ladung vorliegt, können elektrostatische Entladung und Entzündung von brennbaren Luft-Dampf-Mischungen die Folge sein.

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