Allgemeine Information
Version
1.4
Überarbeitet am
2018-04-16
Produktidentifikator
Shell Diala Cable Oil
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Isolieröl Siehe Abschnitt 16 für die zugelassenen Verwendungszwecke unter REACH
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Dieses Produkt darf ohne vorherige Befragung des Lieferanten nicht für andere als die in Abschnitt 1
NOTRUFNUMMERN:
(+49) 30 3068 6700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shell Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
lubricantSDS@shell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Physikalische Gefahren
- Nicht als physikalische Gefahr nach den CLP-Kriterien eingestuft.
Gesundheitsrisiken
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Umweltgefahren
- Laut CLP-Kriterien nicht als umweltgefährdender Stoff klassifiziert. Ergänzende EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder
Gefahrenhinweise
rissiger Haut führen.
Verhütung
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Unverzüglich eine GIFTNOTZENTRALE/einen Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Enthält Alkylbenzolderivate.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz erfüllt nicht alle Prüfkriterien für Persistenz, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität und wird daher nicht als PBT- oder vPvB-Stoff eingeordnet. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Eine längere oder wiederholte Berührung mit der Haut ohne ordnungsgemäße Reinigung kann die Hautporen verstopfen und zu Störungen wie Ölakne/Follikulitis führen. Altöl kann schädliche Verunreinigungen enthalten. Nicht als entzündlich eingestuft, aber brennbar.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.