Allgemeine Information
Überarbeitet am
2025-08-30
Produktidentifikator
bioLNG
CAS-Nr.
74-82-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kraftstoff
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Dieses Produkt darf ohne vorherige Befragung des Lieferanten nicht für andere als die in Abschnitt 1
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 30 3068 6700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shell Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
fuelSDS@shell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H220, H281
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H220
Extremely flammable gas
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Physikalische Gefahren
H220 Extrem entzündbares Gas. H281 Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen.
Gesundheitsrisiken
- Nicht als Gesundheitsgefahr nach den CLP-Kriterien eingestuft.
Umweltgefahren
Laut CLP-Kriterien nicht als umweltgefährdender Stoff klassifiziert.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P282 Schutzhandschuhe und entweder Gesichtsschild oder Augenschutz mit Kälteisolierung tragen.
Antwort
P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P336 + P315 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort einen Arzt aufsuchen.
Lagerung
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Entsorgung
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz erfüllt nicht alle Prüfkriterien für Persistenz, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität und wird daher nicht als PBT- oder vPvB-Stoff eingeordnet. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/das Gemisch enthält keine Bestandteile, von denen angenommen wird, dass sie endokrinschädigende Eigenschaften haben gemäß Artikel 57 Buchstabe f der REACH-Verordnung oder der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Konzentrationen von 0,1 % oder höher.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/das Gemisch enthält keine Bestandteile, von denen angenommen wird, dass sie endokrinschädigende Eigenschaften haben gemäß Artikel 57 Buchstabe f der REACH-Verordnung oder der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Konzentrationen von 0,1 % oder höher. Dämpfe sind schwerer als Luft. Dämpfe können über dem Boden treiben und entfernte Zündquellen erreichen, wodurch die Gefahr von zurückschlagenden Flammen besteht. Bei hoher Temperatur und Luftfeuchtigkeit können die Dämpfe verdünnt werden und an der Oberfläche aufschwimmen. Im Allgemeinen werden diese Dämpfe bis zur oder unter die untere Explosionsgrenze dispergiert. Hohe Gaskonzentrationen verdrängen den vorhandenen Luftsauerstoff; durch Sauerstoffmangel können plötzlich Bewusstlosigkeit oder Tod eintreten. Die Exposition durch schnell expandierende Gase kann an Augen und/oder Haut zu Gefrierbrand führen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Entzündbare Gase, Kategorie 1A H220: Extrem entzündbares Gas. Gase unter Druck, Tiefgekühlt H281: Enthält tiefgekühltes Gas; kann verflüssigtes Gas Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen.