Allgemeine Information
Version
ShellSol D60
Überarbeitet am
2026-02-26
Produktidentifikator
ShellSol D60
1.3 Synonyme:
Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <2 % Aromaten, Kohlenwasserstoffe, C10- C13, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, <2 % Aromaten
REACH-Registrierungsnummer
01-2119457273-39-0003
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lösemittel für die Industrie Siehe Abschnitt 16 und/oder die Anhänge für die zugelassenen Verwendungszwecke unter REACH
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Dieses Produkt darf ohne die Empfehlung des Lieferanten nicht in anderen als den oben genannten Anwendungen benutzt werden Dieses Produkt darf ohne vorherige Befragung des Lieferanten nicht für andere als die in Abschnitt 1
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 1235 239 670, 070 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shell Chemicals Europe B.V
E-Mail-Addresse
sccmsds@shell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Physikalische Gefahren
Nicht als physikalische Gefahr nach den CLP-Kriterien eingestuft.
Gesundheitsrisiken
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Umweltgefahren
Laut CLP-Kriterien nicht als umweltgefährdender Stoff klassifiziert. Ergänzende EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder
Gefahrenhinweise
rissiger Haut führen.
Verhütung
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Kann entzündliche / explosive Dampf-/Luftgemische bilden. Bei diesem Material handelt es sich um einen statischen Akkumulator. Selbst bei ordnungsgemäßen Erdungs- und Potenzialausgleichsmaßnahmen kann sich das Material elektrostatisch aufladen. Wenn eine gewisse Ladung vorliegt, können elektrostatische Entladung und Entzündung von brennbaren Luft-Dampf-Mischungen die Folge sein.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.