Allgemeine Information
Version
Shell Polymers Polyethylene Hexene Copolymer
Überarbeitet am
2025-11-28
Produktidentifikator
Shell Polymers Polyethylene Hexene Copolymer
1.3 Synonyme:
18F1H, 18F1H1, 18F1H2, 18F1M, 18F1M6, 18F1M7, 18F1M8, 18F4M, 18F5M, 23F1M, 25F08H, 25F08H1, 35R5U, 35R7U, 39P02U, 39R4U, 46B035, 46BG6HLU, 48BG9HL, 48N5, 48P9HL, 48P9HLP, 49B10HL, 49P024, 49P9HL, 51P9HL, 52N7, 52N10, 54BG6HL, 54N20, 55B035, 55B035A, 55B035S, 62NS8, 62NS8U
CAS-Nr.
25213-02-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Thermoplastisches Harz für Extrusions-, Folienblas- oder Formanwendungen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Dieses Produkt darf ohne vorherige Befragung des Lieferanten nicht für andere als die in Abschnitt 1
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 30 3068 6700, +44 (0) 1235 239 670
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shell Chemicals Europe B.V
E-Mail-Addresse
sccmsds@shell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Kein Signalwort
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
Kein Gefahrensymbol erforderlich
Signalwort
Kein Signalwort
Physikalische Gefahren
Nicht als physikalische Gefahr nach den CLP-Kriterien eingestuft.
Gesundheitsrisiken
- Nicht als Gesundheitsgefahr nach den CLP-Kriterien eingestuft.
Umweltgefahren
Laut CLP-Kriterien nicht als umweltgefährdender Stoff klassifiziert.
Verhütung
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Antwort
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Lagerung
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Entsorgung
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
2.3 Sonstige Gefahren
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Verschuettetes Produkt kann eine gefaehrliche Rutschgefahr darstellen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Auf Basis der vorliegenden Daten erfüllt dieser Stoff / dieses Gemisch nicht die Einstufungskriterien.