Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
271-726-5/68606-10-0
Name der Chemikalie
Gasoline, pyrolysis, debutanizer bottoms
Konzentration
<=100
EC/CAS
200-753-7/71-43-2
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
>=25-<=70
EC/CAS
203-625-9/108-88-3
Name der Chemikalie
Toluene
Konzentration
>=10-<=20
EC/CAS
203-777-6/110-54-3
Name der Chemikalie
n-Hexan (790/2009)
Konzentration
>=1-<=5
EC/CAS
201-143-3/78-79-5
Name der Chemikalie
Isopren; Methyl-1,3-butadien
Konzentration
>=0-<=5
Allgemeine Information
Version
PYROLYSEBENZIN
Überarbeitet am
2026-05-16
Produktidentifikator
PYROLYSEBENZIN
1.3 Synonyme:
Benzolkonzentrat, Pygas
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Rohstoff für die chemische Industrie., Für die Verwendung als Komponente in Kraftstoffen Siehe Abschnitt 16 und/oder die Anhänge für die zugelassenen Verwendungszwecke unter REACH
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Dieses Produkt darf ohne die Empfehlung des Lieferanten nicht in anderen als den oben genannten Anwendungen benutzt werden Dieses Produkt darf ohne vorherige Befragung des Lieferanten nicht für andere als die in Abschnitt 1
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 30 3068 6700, +44 (0) 1235 239 670
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shell Chemicals Europe B.V
E-Mail-Addresse
sccmsds@shell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H315, H319, H336, H340, H350, H361, H372, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Physikalische Gefahren
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
Gesundheitsrisiken
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein H315 Verursacht Hautreizungen H319 Verursacht schwere Augenreizung H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen H340 Kann genetische Defekte verursachen H350 Kann Krebs erzeugen H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
Umweltgefahren
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
Antwort
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312 Bei Unwohlsein eine GIFTNOTZENTRALE/einen Arzt anrufen.
Lagerung
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
2.3 Sonstige Gefahren
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. Bei diesem Material handelt es sich um einen statischen Akkumulator. Selbst bei ordnungsgemäßen Erdungs- und Potenzialausgleichsmaßnahmen kann sich das Material elektrostatisch aufladen. Wenn eine gewisse Ladung vorliegt, können elektrostatische Entladung und Entzündung von brennbaren Luft-Dampf-Mischungen die Folge sein. Leicht reizend für die Atmungsorgane.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit einmalige Exposition, Kategorie 3, verursachen. Narkotische Wirkungen Keimzell-Mutagenität, Kategorie 1B H340: Kann genetische Defekte verursachen. Karzinogenität, Kategorie 1A H350: Kann Krebs erzeugen. Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholte Exposition, Kategorie 1, Blut wiederholter Exposition. , Blutbildende Organe , Immunsystem , Zentralnervensystem , Auditorisches System , Atmungssystem , Sehorgan. , Peripheres Nervensystem Langfristig (chronisch) H411: Giftig für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 2 langfristiger Wirkung.