Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
500-039-8/25322-69-4
Name der Chemikalie
polypropyleneglycol
Konzentration
<=100
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-03-08
Produktidentifikator
Polyol D2000B
1.3 Synonyme:
Früher: PPG 2000
CAS-Nr.
25322-69-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur Herstellung von Polyurethan-Produkten Produkt der Forschung und Entwicklung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Dieses Produkt darf ohne die Empfehlung des Lieferanten nicht in anderen als den oben genannten Anwendungen benutzt werden
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 1235 239 670, +49 (0) 30 3068 6700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shell Chemicals Europe B.V
E-Mail-Addresse
sccmsds@shell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Kein Signalwort
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
Kein Gefahrensymbol erforderlich
Signalwort
Kein Signalwort
Physikalische Gefahren
Nicht als physikalische Gefahr nach den CLP-Kriterien eingestuft.
Gesundheitsrisiken
- Nicht als Gesundheitsgefahr nach den CLP-Kriterien eingestuft.
Umweltgefahren
Laut CLP-Kriterien nicht als umweltgefährdender Stoff klassifiziert.
Verhütung
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Antwort
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Lagerung
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Entsorgung
- Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz erfüllt nicht alle Prüfkriterien für Persistenz, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität und wird daher nicht als PBT- oder vPvB-Stoff eingeordnet. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/das Gemisch enthält keine Bestandteile, von denen angenommen wird, dass sie endokrinschädigende Eigenschaften haben gemäß Artikel 57 Buchstabe f der REACH-Verordnung oder der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Konzentrationen von 0,1 % oder höher.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/das Gemisch enthält keine Bestandteile, von denen angenommen wird, dass sie endokrinschädigende Eigenschaften haben gemäß Artikel 57 Buchstabe f der REACH-Verordnung oder der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Konzentrationen von 0,1 % oder höher.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Auf Basis der vorliegenden Daten erfüllt dieser Stoff / dieses Gemisch nicht die Einstufungskriterien.