Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-03-20
Produktidentifikator
NEODOL 9
CAS-Nr.
143-08-8
REACH-Registrierungsnummer
01-2119486462-33-0001
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bitte Bezug nehmen auf Abschnitt 16 und/oder die Anhänge für
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 1235 239 670
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shell Chemicals Europe B.V
E-Mail-Addresse
sccmsds@shell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
Gefahrenkategorien
Kategorie
Gefahrenhinweise
Ätz/Reizwirkung auf die Augen, Kategorie 2 H319 Gefahr für Gewässer und Wassersysteme – H412 langfristige Gefahr, Kategorie 3 Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahrenmerkmale Xi: Reizend.; R36
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Pikto-gramm(e)
Signalwort
Achtung
Physikalische Gefahren
Nicht als physikalische Gefahr nach den CLP-Kriterien eingestuft.
Gesundheitsrisiken
H319: Verursacht schwere Augenreizung. : Leicht reizend für den Atmungsapparat. Verursacht leichte Hautreizung. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Sicherheitsrisiken : Keine spezifischen Gefahren.
Umweltgefahren
H412: Schädlich für Wasserorganismen, Langzeitwirkung.
Verhütung
P264: Nach Umgang gründlich Hände waschen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P305+P351+P338: BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser ausspülen. Evtl. vorhandene Kontaktlinsen entfernen, sofern leicht möglich. Weiter ausspülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
Keine Formulierungen zur Vorsorge.
Entsorgung
P501: Entsorgung von Inhalt und Behälter auf geeigneten Deponien oder Recyclinganlagen gemäß lokaler und nationaler Vorschriften.
Weitere Informationen
Liste der laut REACH zugelassenen Verwendungszwecke, siehe: www.shell.com/chemicals/reachuses Zu Industrie-Leitlinien und Arbeitsmitteln zu REACH besuchen Sie bitte die CEFIC-Webseite unter http://cefic.org/Industry- support. Die Substanz erfüllt nicht alle Prüfkriterien für Persistenz, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität und wird daher nicht als PBT- oder vPvB-Stoff eingeordnet.