Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
205-583-7/143-08-8
Name der Chemikalie
1-nonanol
Konzentration
<=100
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-10
Produktidentifikator
LINEVOL 9
1.3 Synonyme:
Nonyl Alcohol
CAS-Nr.
143-08-8
REACH-Registrierungsnummer
01-2119486462-33-0001
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Rohstoff für Weichmacher und andere Alkohol-Derivate Siehe Abschnitt 16 und/oder die Anhänge für die zugelassenen Verwendungszwecke unter REACH
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Dieses Produkt darf ohne die Empfehlung des Lieferanten nicht in anderen als den oben genannten Anwendungen benutzt werden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shell Chemicals Europe B.V
E-Mail-Addresse
sccmsds@shell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung.
CHRONISCH (langfristig)
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 3 langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Achtung
Physikalische Gefahren
Nicht als physikalische Gefahr nach den CLP-Kriterien eingestuft.
Gesundheitsrisiken
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Umweltgefahren
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ergänzende : EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder
Gefahrenhinweise
rissiger Haut führen.
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
Keine Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Entsorgung
P501 Entsorgung von Inhalt und Behälter auf geeigneten Deponien oder Recyclinganlagen gemäß lokaler und nationaler Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz erfüllt nicht alle Prüfkriterien für Persistenz, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität und wird daher nicht als PBT- oder vPvB-Stoff eingeordnet.