Allgemeine Information
Version
SARALINE 185V
Überarbeitet am
2023-06-14
Produktidentifikator
Handelsnam e
1.3 Synonyme:
Distillates (Fischer -Tropsch) C8 -26 - branched and linear
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
unter REACH
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
nicht in
NOTRUFNUMMERN:
+4 (0) 1235 239 670
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Shell Chemicals Europe B.V
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Aspirationsgefahr
Kategorie 1 H304 Kan bei Verschlucken und Eindringen in die Atem wege tö dlich sein Datum
Signalwort
Gefahr
Physikalische Gefahren
Nicht als physikalische Gefahr nach den CLP -Kriterien eingestuft.
Gesundheitsrisiken
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atem wege tödlich sein. UM W ELTGEFAHREN: Laut CLP -Kriterien nicht als um weltgefährdender Stoff klassifiziert. Ergänzende EUH06 W iederholter Kontakt kann zu spröder oder
Gefahrenhinweise
rissiger Haut führen .
Verhütung
P243 M aßnahm en zur Vem eidung elektrostatischer Entladungen treffen.
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORM ATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P31 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. keine Bestandteile, von denen angenom m en wird, dass sie endokrinschädigende Eigenschaften haben gem äß Artikel 57 Buchstabe f der REACH -Verordnung oder der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kom m ission oder der Verordnung (EU) 2018/605 in Konzentrationen von 0,1 % oder höher. keine Bestandteile, von denen angenom m en wird, dass sie endokrinschä digende Eigenschaften haben gem äß Artikel 57 Buchstabe f der REACH -Verordnung oder der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Überarbeitung Kom m ission oder der Verordnung (EU) 2018/605 in Konzentrationen von 0,1 % oder höher. Brennbare Flüssigkeit. Kann sich auf Oberflächen m it Tem peraturen oberhalb der Selbstentzündungstem peratur entzü nden. Däm pfe im Kopfraum von Tanks und Behältern können sich entzünden bei Tem peraturen oberhalb der Selbstentzündungstem peratur explodieren, wen Dam pfkonzentrationen inerhalb des Zündbereichs liegen. W ährend des Pum pens könen elektrostatische Ladun gen entstehen. Elektrostatische Entladung kann Feuer verursachen. Bei diesem M aterial handelt es sich um einen statischen Akkum ulator. Selbst bei ordnungsgem äßen Erdungs - und Potenzialausgleichsm aßnahm en kann sich das M aterial elektrostatisch aufladen. W en n eine gewisse Ladung vorliegt, können elektrostatische Entladung und Entzündung von brenbaren Luft -Dam pf -M ischungen die Folge sein.
2.3 Sonstige Gefahren
Um weltbezogene Angaben Der Stoff/das Gem isch
Toxikologische Angaben
Der Stoff/das Gem isch
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Aspirationsgefahr , Kategorie 1 H304 : Kan bei Verschlucken und Eindringen in die Atem wege tö dlich sein. Datum