Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-691-6/1344-28-1
Name der Chemikalie
aluminium oxide
Konzentration
25<=x%<50
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
2.5<=x%<10
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
0<=x%<1
EC/CAS
201-550-6/84-66-2
Name der Chemikalie
Diethyl phthalate (DEP),5
Konzentration
0<=x%<1
EC/CAS
200-659-6/67-56-1
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
0<=x%<1
EC/CAS
215-168-2
Name der Chemikalie
Iron Oxide Red
Konzentration
0<=x%<1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-11-12
Produktidentifikator
COMMANDANT CMAT REINIGER M4
NOTRUFNUMMERN:
+33 (0)1 45 42 59 59, +49 30-18412-3460
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SERVICE BEST INTERNATIONAL
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Gemisch ist ein Reinigungsmittel (siehe Abschnitt 15). Erfüllt die
Gefahrenpiktogramme
GHSO07
Signalwort
ACHTUNG
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
Allgemeines P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung
P501 Inhalt oder Behälter bei der Hausmüll in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften verwendet zuführen
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe” (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIH der REACH-Richtlinie