Sumpfkalk, Sumpfkalk eingefärbt

Sefra Farben- und Tapetenvertrieb Ges. m.b.H

Überarbeitet am : 2016-07-01

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

215-137-3/1305-62-0

Name der Chemikalie

Calcium dihydroxide

Konzentration

60%

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2016-07-01

Produktidentifikator

Sumpfkalk, Sumpfkalk eingefärbt

Stoffname

Calciumdihydroxid (Suspension in Wasser)

1.3 Synonyme:

Sumpfkalk, gelöschter Kalk, Löschkalk

1.2 Chemische Bezeichnung:

Calciumdihydroxid - Ca(OH)2 - Suspension in Wasser

CAS-Nr.

1305-62-0

REACH-Registrierungsnummer

02-2119961567-25-0000

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Die nachfolgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit in der Bauindustrie: für die Herstellung von Mörtel sowie Kalkanstriche

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

/

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Sefra Farben- und Tapetenvertrieb Ges. m.b.H

E-Mail-Addresse

office@sefra.at

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H318, H335

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Nr. 1272/2008 2.1. Einstufung des Gemischs (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)

Gefahrenkategorien

Hautreizung 2 Schwere Augenschädigung/ -reizung 1 Sensibilisierung der Haut / Spezifische Zielorgan-Toxizität 3 (STOT) – einmalige Exposition

Gefahrenhinweise

H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H335 Kann die Atemwege reizen. 2.2. Kennzeichnungselemente (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)

Signalwort

Gefahr Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H335 Kann die Atemwege reizen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung P304 + P340 sorgen. BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser P305 + P351 + P338 ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort VERGIFTUNGSINFORMATIONSZENTRALE oder Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter zu geeigneten Abfallsammelpunkten bringen.

2.3 Sonstige Gefahren

Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 nicht erfüllt.

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