Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-137-3/1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
60%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-07-01
Produktidentifikator
Sumpfkalk, Sumpfkalk eingefärbt
Stoffname
Calciumdihydroxid (Suspension in Wasser)
1.3 Synonyme:
Sumpfkalk, gelöschter Kalk, Löschkalk
1.2 Chemische Bezeichnung:
Calciumdihydroxid - Ca(OH)2 - Suspension in Wasser
CAS-Nr.
1305-62-0
REACH-Registrierungsnummer
02-2119961567-25-0000
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Die nachfolgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit in der Bauindustrie: für die Herstellung von Mörtel sowie Kalkanstriche
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
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Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sefra Farben- und Tapetenvertrieb Ges. m.b.H
E-Mail-Addresse
office@sefra.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Nr. 1272/2008 2.1. Einstufung des Gemischs (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenkategorien
Hautreizung 2 Schwere Augenschädigung/ -reizung 1 Sensibilisierung der Haut / Spezifische Zielorgan-Toxizität 3 (STOT) – einmalige Exposition
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H335 Kann die Atemwege reizen. 2.2. Kennzeichnungselemente (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H335 Kann die Atemwege reizen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung P304 + P340 sorgen. BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser P305 + P351 + P338 ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort VERGIFTUNGSINFORMATIONSZENTRALE oder Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter zu geeigneten Abfallsammelpunkten bringen.
2.3 Sonstige Gefahren
Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 nicht erfüllt.