NITROVERDÜNNUNG (SEFRA)

SEFRA Farben- und Tapetenvertrieb Ges. m.b.H

Überarbeitet am : 2013-03-06

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GHS02 GHS05 GHS07 GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 3
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

123-86-4

Name der Chemikalie

acetic acid, butyl ester

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

141-78-6

Name der Chemikalie

acetic acid, ethyl ester

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

71-36-3

Name der Chemikalie

1-butanol

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

110-54-3

Name der Chemikalie

n-Hexan (790/2009)

Konzentration

N/A

EC/CAS

64742-49-0

Name der Chemikalie

Naphtha (petroleum), hydrotreated light

Konzentration

N/A

EC/CAS

67-64-1

Name der Chemikalie

acetone

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

203-777-6

Name der Chemikalie

n-Hexan (790/2009)

Konzentration

N/A

EC/CAS

265-151-9

Name der Chemikalie

Naphtha (petroleum), hydrotreated light

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2013-03-06

Produktidentifikator

NITROVERDÜNNUNG (SEFRA)

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Lackverdünner

NOTRUFNUMMERN:

Vergiftungsinformationszentrale Österreich (24h täglich

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

SEFRA Farben- und Tapetenvertrieb Ges. m.b.H

E-Mail-Addresse

office@sefra.at

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H225, H304, H315, H318, H336, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H225

Highly Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

GHS02 Flamme Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. ~  GHS08 Gesundheitsgefahr Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. ~  GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. ~  GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG ? @ G ? @ G Xn; Gesundheitsschädlich R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. ? @ G ? @ G Xi; Reizend R38-41: Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. ? @ C ? @ C F; Leichtentzündlich R11: Leichtentzündlich. R52/53-67: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Wirkt narkotisierend.

Klassifizierungs-System

Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich F Leichtentzündlich

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte

R-Sätze

11 Leichtentzündlich. 38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden. 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

S-Sätze

2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Dampf nicht einatmen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.

PBT

Nicht anwendbar

vPvB

Nicht anwendbar *

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