Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
N/A
EC/CAS
141-78-6
Name der Chemikalie
acetic acid, ethyl ester
Konzentration
N/A
EC/CAS
110-54-3
Name der Chemikalie
n-Hexan (790/2009)
Konzentration
N/A
EC/CAS
64742-49-0
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated light
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-777-6
Name der Chemikalie
n-Hexan (790/2009)
Konzentration
N/A
EC/CAS
265-151-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated light
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-03-06
Produktidentifikator
NITROVERDÜNNUNG (SEFRA)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lackverdünner
NOTRUFNUMMERN:
Vergiftungsinformationszentrale Österreich (24h täglich
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SEFRA Farben- und Tapetenvertrieb Ges. m.b.H
E-Mail-Addresse
office@sefra.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H315, H318, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS02 Flamme Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. ~ GHS08 Gesundheitsgefahr Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. ~ GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. ~ GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG ? @ G ? @ G Xn; Gesundheitsschädlich R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. ? @ G ? @ G Xi; Reizend R38-41: Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. ? @ C ? @ C F; Leichtentzündlich R11: Leichtentzündlich. R52/53-67: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Wirkt narkotisierend.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich F Leichtentzündlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte
R-Sätze
11 Leichtentzündlich. 38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden. 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Dampf nicht einatmen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *