Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-02-15
Produktidentifikator
EXIT
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Medikament für Zierfische
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf Berlin (Berlin): +49 30 19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sea Horse ipc BV
E-Mail-Addresse
esha@eshalabs.com
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt ist nicht gemäß CLP-Verordnung eingestuft. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Nicht anwendbar · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
Weitere Informationen
Laut EU-Richtlinie 1999/45/EG; Artikel 1.5; Humanarzneimittel und Tierarzneimittel, jeweils gemäß der Richtlinie 65/56/EC in ihrem endgültigen Zustand definiert und bestimmt für den Endverbraucher, werden sowohl für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß dieser Richtlinie ausgenommen. Laut EU-Verordnung 1272/2008; Artikel 1.5 a; Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch, wie in der Richtlinie 2001/83/EG in ihrem endgültigen Zustand definiert und bestimmt für den Endverbraucher, werden sowohl für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß dieser Verordnung ausgenommen. Artikel 1.5 b; Arzneimittel für den tierärztlichen Gebrauch, wie in der Richtlinie 2001/82/EG in ihrem endgültigen Zustand definiert und bestimmt für den Endverbraucher, werden sowohl für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß dieser Verordnung ausgenommen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
PBT
Erfüllt nicht die spezifischen Kriterien in Anhang XII der Verordnung 1907/2006 detailliertund die Stoffe nicht als PBT.
vPvB
Erfüllt nicht die spezifischen Kriterien in Anhang XII der Verordnung 1907/2006 detailliertund die Stoffe nicht als vPvB. DE