Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-11-17
Produktidentifikator
Riva Self Cure (powder)
1.3 Synonyme:
Nicht verfügbar
CAS-Nr.
9003-01-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur Verwendung Herstellerangaben beachten Verwendet davon abgeraten Es werden keine spezifischen Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird
NOTRUFNUMMERN:
+49 32 211121704, +61 3 8727 7111, +61 3 9573 3188
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SDI Germany GmbH
E-Mail-Addresse
germany@sdi.com.au, info@sdi.com.au, USA.Canada@sdi.com.au, Brasil@sdi.com.au
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung Seite 1 Fortsetzung...
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. Zusätzliche Erklärung(en) Nicht anwendbar
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz. P264 Nach Gebrauch alle freiliegenden äußeren Körper gründlich waschen.
Antwort
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Waschen mit vielen Wasser und Seife. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Sicherheitshinweise
Aufbewahrung Nicht anwendbar Entsorgung Nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken*. Kann zu Beschwerden der Augen, Atemwege und Haut führen*. REACH - Art.57-59: Das Gemisch enthält keine Substanzen mit sehr hohen Bedenken (SVHC) zum Zeitpunkt des Druckdatums des Sicherheitsdatenblatts.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
H315 - Verätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2, H319 - Schwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie 2 [CLP] und Änderungen [1] Legende: 1. Geordnet nach Hersteller; 2. Klassifizierung nach der Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 - Anhang VI 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme