Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
N/A
EC/CAS
2682-20-4
Name der Chemikalie
2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
N/A
EC/CAS
220-239-6
Name der Chemikalie
Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one 2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-06-09
Produktidentifikator
SÜDWEST Dachbeschichtung
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beschichtung und Verwendungen,
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
wird
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SÜDWEST Lacke + Farben GmbH & Co. KG
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Sensibilisierung durch H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Hautkontakt, Kategorie 1
CHRONISCH (langfristig)
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger gewässergefährdend, Wirkung. Kategorie 3
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe tragen.
Antwort
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on Biozidprodukteverordnung (528/2012):
Enthält
Terbutryn . als Wirkstoffe zum Beschichtungsschutz gemäß Biozidprodukteverordnung (528/2012), Artikel 58(3)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.