Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-12-01
Produktidentifikator
Rasendünger plus Unkrautvernichter
NOTRUFNUMMERN:
+43 (0)1 406 4343, +43 (0)662 453713-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scotts Celaflor HGmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@SCOTTS.COM
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aqu. chron. Kat. 3, H412 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze (Gefahrenhinweise). Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Originalbehälter oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.