Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
135410-20-7
Name der Chemikalie
Acetamiprid (ISO); (1E)-N-[(6-Chlorpyridin-3-yl)-methyl]-N’-cyan-N-methylethanimidamid; (E)-N1-[(6-Chlor-3-pyridyl)-methyl]-N2-cyano-N1-methylacetamidin (2022/692)
Konzentration
N/A
EC/CAS
106-24-1
Name der Chemikalie
2,6-Octadien-1-ol, 3,7-dimethyl-, (2E)
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-377-1
Name der Chemikalie
2,6-Octadien-1-ol, 3,7-dimethyl-, (2E)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-12-21
Produktidentifikator
Celaflor Combi-Rosen Spray
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für Gebrauch nur als Hauptgartenfungizid und Insektizid
NOTRUFNUMMERN:
+43 (0)1 406 4343
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scotts Celaflor HGmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@SCOTTS.COM
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch Ausgabedatum Datum der letzten Version: 1.0
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Nicht eingestuft. Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Sicherheitshinweise
Allgemein P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Spe4 Zum Schutz von Gewässerorgansimen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Ausgabedatum Datum der letzten Version: 1.0