Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-05-30
Produktidentifikator
Rosen-Pilzfrei Saprol
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur zum Gebrauch als Fungizid im Haus- und Kleingarten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scotts CELAFLOR Handelsgesellschaft mbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
GHS-Informationen
Signalwort
-
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H411
Toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Chronisch Gewässergefährdend - Kategorie 2, Aqu. chron. 2, H411
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
nicht anwendbar Inhaltsstoffe mit nicht bekannter nicht anwendbar Ökotoxizität
Gefahrenhinweise
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein P101 – Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P270 – Bei Gebrauch nicht essen, trinken und rauchen. P273 – Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P391 – Verschüttete Mengen aufnehmen.
Entsorgung
P501 – Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Spe4 Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.