Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
68391-01-5
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-18) dimethylbenzyl ammonium chloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
269-919-4
Name der Chemikalie
Benzalkonium chloride, bromide and saccharinate (8)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-08-10
Produktidentifikator
Celaflor Stein-Reiniger
CAS-Nr.
68391-01-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für den Einsatz auf hartem Untergrund - Terrassen, Hauswänden, Plattenwegen usw
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 800 14 74 74 1
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scotts CELAFLOR Handelsgesellschaft mbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@SCOTTS.COM
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H410
Very toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aquatic Chronic 1, H410 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze (Gefahrenhinweise). Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch/Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokaler/nationaler Bestimmungen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Nicht anwendbar.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nein. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht verfügbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.