CELAFLOR Schneckenkorn Limex

Scotts CELAFLOR Handelsgesellschaft mbH

Überarbeitet am : 2012-11-22

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

108-62-3

Name der Chemikalie

Metaldehyd (ISO); 2,4,6,8-Tetramethyl- 1,3,5,7-tetraoxacyclooctan

Konzentration

N/A

EC/CAS

203-600-2

Name der Chemikalie

Metaldehyd (ISO); 2,4,6,8-Tetramethyl- 1,3,5,7-tetraoxacyclooctan

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2012-11-22

Produktidentifikator

CELAFLOR Schneckenkorn Limex

CAS-Nr.

108-62-3

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Für den ausschließlichen Gebrauch als Molluskizid im Garten

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Scotts CELAFLOR Handelsgesellschaft mbH

E-Mail-Addresse

INFO-MSDS@Scotts.com

Abschnitt 2

Produkt definition

Gemisch (Zubereitung) Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Ausgabedatum/Überarbeitungsd Datum der letzten Version: 1.0 atum: Das Produkt ist gemäß Richtlinie 67/548/EWG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft.

Klassifizierungen

Nicht eingestuft. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.

R-Sätze

Dieses Produkt ist gemäß EU-Gesetzgebung nicht eingestuft.

S-Sätze

S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S24/25 - Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

Ergänzende Gefahrenhinweise

Nicht anwendbar.

Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse

Nicht anwendbar.

Spezielle Verpackungsanforderungen

Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter

Tastbarer Warnhinweis

Nicht anwendbar.

2.3 Sonstige Gefahren

Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht verfügbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht verfügbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII

Andere Gefahren

Keine bekannt.

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