Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
108-62-3
Name der Chemikalie
Metaldehyd (ISO); 2,4,6,8-Tetramethyl- 1,3,5,7-tetraoxacyclooctan
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-600-2
Name der Chemikalie
Metaldehyd (ISO); 2,4,6,8-Tetramethyl- 1,3,5,7-tetraoxacyclooctan
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-11-22
Produktidentifikator
CELAFLOR Schneckenkorn Limex
CAS-Nr.
108-62-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für den ausschließlichen Gebrauch als Molluskizid im Garten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scotts CELAFLOR Handelsgesellschaft mbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch (Zubereitung) Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Ausgabedatum/Überarbeitungsd Datum der letzten Version: 1.0 atum: Das Produkt ist gemäß Richtlinie 67/548/EWG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft.
Klassifizierungen
Nicht eingestuft. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
R-Sätze
Dieses Produkt ist gemäß EU-Gesetzgebung nicht eingestuft.
S-Sätze
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S24/25 - Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht verfügbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht verfügbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.