Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-07-15
Produktidentifikator
Micula
CAS-Nr.
8002-13-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur zum Gebrauch als Haushalts Insektizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@SCOTTS.COM
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Nicht eingestuft. Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Das Produkt ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft.
Klassifizierungen
Nicht eingestuft.
Andere physikalisch-chemische Gefahren
Nicht anwendbar.
Gesundheitsrisiken
Nicht anwendbar.
Umweltgefahren
Nicht anwendbar. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Sicherheitshinweise
Allgemein P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Verhütung
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Entsorgung
P501 Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
R-Sätze
Dieses Produkt ist gemäss EU-Gesetzgebung nicht eingestuft.
S-Sätze
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S49 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gewässer nicht verunreinigen mit dem Produkt oder seiner Verpackung.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung Nicht anwendbar. (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.