Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
160430-64-8
Name der Chemikalie
Acetamiprid (ISO); (1E)-N-[(6-Chlorpyridin-3-yl)-methyl]-N’-cyan-N-methylethanimidamid; (E)-N1-[(6-Chlor-3-pyridyl)-methyl]-N2-cyano-N1-methylacetamidin (2022/692)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-05-30
Produktidentifikator
Celaflor Ungeziefer-Köder N
CAS-Nr.
160430-64-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozid. Zur Verwendung im Haushalt
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 800 14 74 74 1 (DE
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@SCOTTS.COM
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H411
Toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Chronisch Gewässergefährdend, Aqu. chron. Kategorie 2, H411 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen Gefahrenhinweise. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
Verhütung
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden
Antwort
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
Entsorgung
P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokaler / nationaler Bestimmungen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Anwendung nur nach Gebrauchsanweisung. Fehlgebrauch kann Gesundheits- und Sachschäden verursachen.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.