Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
160430-64-8
Name der Chemikalie
Acetamiprid (ISO); (1E)-N-[(6-Chlorpyridin-3-yl)-methyl]-N’-cyan-N-methylethanimidamid; (E)-N1-[(6-Chlor-3-pyridyl)-methyl]-N2-cyano-N1-methylacetamidin (2022/692)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-02-02
Produktidentifikator
Celaflor Ungeziefer Köder
CAS-Nr.
160430-64-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Haushaltsinsektizid
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 800 14 74 74 1 (DE
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@SCOTTS.COM
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H411
Toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Chronisch Gewässergefährdend, Aqu. chron. Kategorie 2, H411 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze (Gefahrenhinweise). Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Gefahrenpiktogramme
GHS09
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokaler / nationaler Bestimmungen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.