Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-11-26
Produktidentifikator
CELAFLOR Naturen Ameisenköder
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Haushalt Insektizid
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 800 14 74 74 1 (DE) oder +43 (0)1 4064343 (AT
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aqu. chron. Kat. 3, H412
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
Nicht relevant Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Nicht relevant Ökotoxizität Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Das Produkt ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft.
Klassifizierungen
R52/53 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar. .
Entsorgung
Nicht anwendbar.
R-Sätze
R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S2 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 – Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S29 – Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung Nicht anwendbar. (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung Nicht anwendbar. (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.