Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-05-25
Produktidentifikator
CELAFLOR CAREO Schädlingsfrei Combi-Granulat
CAS-Nr.
7778-80-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Haushalts-Insektizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Scotts Celaflor GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-MSDS@Scotts.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Ausgabedatum/Überarbeitungsd Datum der letzten Version: 0.0
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
n.a. Inhaltsstoffe mit nicht bekannter n.a. Ökotoxizität Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Das Produkt ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft.
Klassifizierungen
N, R50/53
Umweltgefahren
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Umweltgefährlich.
Sicherheitshinweise
Allgemein P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Verhütung
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Antwort
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung
Nicht anwendbar. - Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
R-Sätze
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S2 -Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S35 -Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S57 – Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Ausgabedatum/Überarbeitungsd Datum der letzten Version: 1.0
Ergänzende Gefahrenhinweise
Zur Vermeidung von Risiken von Men sch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. .
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.